Keine Haftung mehr für die Betriebsrente

Keine Haftung mehr für die Betriebsrente durch Arbeitgeber.

Das Betriebsrentengesetz soll verändert werden. Geht es nach den Willen der Großen Koalition ( CDU/CSU und SPD) sollen Arbeitgeber zukünftig nicht mehr für den Bestand von Betriebsrenten garantieren.

Die Arbeitsministerin Nahles und der Bundesfinanzminister Schäuble haben sich nach Zeitungsberichten wohl darauf geeinigt, dass Betriebe und Unternehmen nicht mehr für die Betriebsrenten gesetzlich garantieren müssen. Dies war seit Jahren eines der größten Hindernisse für Betriebe und den Unternehmern. Die sich hier aufbauenden Haftungsfragen sind für viele Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko.

Deshalb werden in vielen Unternehmen keine Betriebsrenten angeboten. Gerade in kleinen Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist die Zahl der Betriebsrenten sehr gering. Bei Geringverdienern haben fast die Hälfte aller Betroffenen keine Betriebsrente oder zahlen nicht in die Riesterrente ein.

Der Betrieb oder Unternehmer haftet

Je nach Rechtsform des Betriebes haftet entweder der Betrieb (GmbH) oder aber der Unternehmer persönlich, wie bei Einzelunternehmen oder persönlich haftenden Kaufleuten.

Nach dem Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung muss das Unternehmen oder der Inhaber für den Bestand der eingezahlten Beiträge und auch den jährlichen Anpassungen haften.

Dass das Unternehmen verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, wie Pensionskassen oder Direktversicherungen oder Unterstützungskassen abgesichert ist, befreit nach geltenden Recht aber nicht vor einem direkten Haftungsdurchgriff durch den Arbeitnehmer. Hat dieser erst einmal einen unverfallbaren Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung ist die Haftung gegenüber dem Arbeitgeber entstanden. Insolvenzen sind vorprogrammiert.

Wie soll die Haftung aufgehoben werden?

Die sogenannten Garantiezusage soll aufgehoben werden. Nach einem neuen Gutachten des Bundesarbeitsministeriums soll es ein neues Zielrentensystem geben. In diesem System soll der Arbeitgeber nur noch verpflichtet sein, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung abzuführen. Er soll darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen mehr haben.

Dies wäre aus unserer Sicht eine sogenannte Beitragszusage! Nach Expertenmeinungen geht es auch nicht mehr anders, weil die Kostenexplosion in der betrieblichen Altersversorgung Unternehmen extrem finanziell belastet und die Haftung sehr groß ist.

Mit der Beitragszusage wären auch die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer sicher. Auf Grund der Niedrigzinsphase haben es Unternehmen sehr schwer, zugesagte Bestandsrenten einzuhalten. Ständig gibt es Änderungen in den Rückstellungen. Der Arbeitgeber muss insgesamt wesentlich mehr eigenes Kapital aufwenden, damit die zugesagten Renten eingehalten werden.

Frau Nahles besteht aber darauf, dass die Garantien nur dann wegfallen dürfen, wenn die betriebliche Altersversorgung auf Grund eines Tarifvertrages besteht. Ob dies kleine Unternehmen, die nicht in Tarifverträgen gebunden sind, motivieren wird, eine betriebliche Altersversorgung aufzulegen, ist offen.

Die weiteren Verhandlungen zu diesem wichtigen Thema müssen daher abgewartet werden, um unnötige Spekulationen zu vermeiden und Betriebe und Arbeitnehmer nicht zu verunsichern.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder zu Ihrer eigenen Rente. Ein Anruf genügt und Termin vereinbaren.

Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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