Intelligenzrente bei Montagebetrieb möglich: Was Sie wissen sollten….

Intelligenzrente bei Montagebetrieb möglich: Was ist passiert ?

Intelligenzrente bei Montagebetrieb möglich:

Sie sind Ingenieur und haben in der DDR in einem Montagebetrieb gearbeitet. Eigentlich müsste Ihnen die Intelligenzrente zustehen. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Zuerkennung der Intelligenzrente in diesen Fällen meistens immer  abgelehnt.

Grund: ein Montagebetrieb ist kein volkseigener Produktionsbetrieb. Denn ein Montagebetrieb hatte sein Gepräge hauptsächlich in der Montage von Bauteilen und nicht in der Massenproduktion von Konsumgüterartikel jeglicher Art.

Da die meisten Ingenieure in der DDR auch keinen I- Schein hatten, war ihnen der Zugang zur Intelligenzrente bei Arbeit in Montagebetrieben verwehrt. Dies hat sich aber am 19.07.2011 geändert.

 

Intelligenzrente : Am 19.7.2011 haben wir vor dem Bundessozialgericht gewonnen

Am 19.7.2011 wurde durch das Bundessozialgericht in vier laufenden Verfahren zur Intelligenzrente bei Montagebetrieb entschieden. In dem Verfahren Az.: B5 RS 1/11 R haben wir eine neue Rechtsprechung erreichen können. Das Bundessozialgericht sagte, dass ein Anspruch auf Intelligenzrente auch dann bestehen kann, wenn in dem Montagebetrieb auch neben der Montageleistung produktionsvorbereitenden Massenproduktion durchgeführt wurde.

Diese Urteile wurden sehr schnell bekannt. Folge war, dass viele Ingenieure versuchten, jetzt ihre Ansprüche durchzusetzen.

Dies scheiterte meistens unter anderem wiederum daran, dass die Sozialgerichte und Landessozialgerichte der Auffassung sind, dass die Montageleistung in Betriebsteilen oder dem Produktionbetrieb des VEB Montagebetriebes, das Hauptgepräge gegeben hat.

Übersetzt heißt dies, die Leistung der Produktion muss höher sein, als die tatsächliche Montageleistung. Deutsche Rentenversicherung konnte sich wieder entspannt zurücklehnen, weil es sich genau auf Argumentation zurückziehen konnte. Im Prozess wurde vorgetragen, dass die Montageleistung zahlenmäßig größer war, als die Produktionsleistung. Dass dies eben nicht so einfach ist, zeigt das „neue“  Urteil vom 09.10.2012.

Paukenschlag: Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.10.2012

Der VEB Automatisierungsanlagenbau Cottbus und seine Teilbetriebe können sehr wohl Massenproduktion im Sinne eines volkseigenen Produktionsbetriebes durchgeführt haben. Es kommt darauf an, dass der Betrieb sein Gepräge durch eine Massenproduktion nachdem fordistischem Produktionsbetriebes erhalten hat. Es kann auch ausreichen, wenn in kleinen Serien Massenproduktion gefertigt worden ist (vergleich hier ein Urteil des BSG vom 09.05.2012, Aktenzeichen: B 5 RS 8/11 R).

Begriff Massenproduktion

Der Begriff der Massenproduktion ist auf standardisierte Erstellung einer unbestimmten Vielzahl von Gütern gerichtet. Denn er ist in quantitativer Hinsicht allein durch die potentielle Unbegrenztheit der betrieblichen Produktion gekennzeichnet.

Das Bundessozialgericht führte kommt aus:“ Dagegen kommt es nicht auf das konkrete Erreichen einer bestimmten Anzahl von Gütern an, die der Betrieb insgesamt produziert oder an einzelne Kunden abgegeben hat. Ebenso wenig ist es maßgeblich, welchen Anteil die Produktion des jeweiligen VEB an der DDR- Gesamtproduktion hatte“ ( Urteil des BSG vom 9.10.2012, RdNr. 26 fortfolgende).

 

Unser Fazit: Intelligenzrente, es ist nicht unmöglich !

Warum sagen wir das? Wenn Sie hierzu einen Antrag stellen, erhalten Sie sich Ihre potentiellen Ansprüche. Denn Sie kommen als Rentnerinnen und Rentner leider nur vier Jahre rückwärts. Da wir nicht wissen, wie die Gerichte entscheiden, kann dies noch Jahre so weitergehen.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Unterlagen zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie  behördliche Schritte ohne fachliche Hilfe eines unabhängigen Rentenspezialisten erledigen. Denn haben Sie schon Ihre Intelligenzrente anerkannt bekommen, wäre diese eventuell wieder in Gefahr. Die Deutsche Rentenversicherung prüft jetzt sehr genau, ob Ihnen die schon einmal zugesagte Rente überhaupt zusteht.

Wir haben zurzeit zwei laufende Verfahren zu dem VEB Automatisierungsanlagenbau Cottbus in Arbeit.

Sie haben Fragen zu Ihrer Intelligenzrente. Ein Anruf genügt und der Termin ist gemacht. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen mit.

Ihr Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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