Ihr Rentenfahrplan ist der Kompass zu Ihrer Rente.
Die Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel erklärt, was es mit dem Rentenfahrplan auf sich hat und welche Fragen abgeklärt werden sollten, damit Sie wohlverdient Ihren Ruhestand genießen können.
Rentenfahrplan, was ist das?
Der Rentenfahrplan ist ein Dienstleistungsangebot der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel. Er ist der Wegweiser zu Ihrem individuellen Renteneintritt. Er erfasst in einer beratenden Analyse wichtige Punkte, wie persönliche Motive, rentenrechtliche Gründe und arbeitsrechtliche Aspekte. Daneben können auch weitere wichtige sozialrechtliche oder familienrechtliche und auch beamtenrechtliche Fragen eine Rolle spielen, wann man in Rente gehen will.
Persönliche Gründe
Persönliche, familiäre und gesundheitliche Gründe sind einer der Hauptgründe, warum ein Bürger in Rente gehen möchte. Wir hören oft in unseren Beratungsgesprächen, dass ein Grund vorliegt, weil zum Beispiel der andere Ehepartner schon in Rente ist, und man noch das gemeinsame Leben genießen will. Oder der angehende Rentner ist krank oder Gründe auf Arbeit zwingen ihn zum Handeln. Diese Motive sollten in der Frage des Renteneintrittswunsches nie außer Acht gelassen werden.
Rentenrechtliche Fragen
Ihr Rentenfahrplan klärt auch rentenrechtliche Fragen ab. Die gesetzliche Rente ist heute immer noch für die meisten Rentenbezieher die Haupteinnahmequelle im Alter. Daher sind Aspekte der Wahl der Art der Altersrente, des eventuellen Abschlages, des Hinzuverdienstes oder bei Krankheit eine Erwerbsminderungsrente entscheidende Punkte.
In unserem Renten-ABC haben wir schon die einzelne Altersrenten, wie die Altersrente für langjährig Versicherte (mit Beginn 63. Lebensjahr, meist mit Abschlägen), die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ( kennen die meisten Menschen als die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr ) und die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen erläutert.
Einkommensanrechnungen auf Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten sind ebenfalls abzuprüfen.
In dieser Beratungssituation erfassen wir die bestehenden rentenrechtlichen Daten und erläutern unseren Kunden, wann und zu welchen „Konditionen“ sie in die gesetzliche Rente gehen können.
Arbeitsrechtliche Fragen
Die arbeitsrechtlichen Fragen in der Beratung zum Rentenfahrplan spielen eine wesentliche Rolle. Es ist die Frage einer eventuellen eigenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Ansprüche auf Betriebsrenten abzuklären (vermögenswirksame Leistungen oder Betriebsrenten nach dem Betriebsrentengesetz). Altersteilzeitprobleme oder Vorruhestandsregelungen erweitern die Problemkreise im Arbeitsrecht. Häufiger kommen jetzt auch von Firmen und Unternehmen Fragestellungen, wie man arbeitsrechtlich sicher einen Mitarbeiter im Alter mit einem befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigen kann oder wie hoch die Hinzuverdienste sind.
Andere sozialrechtliche Aspekte
Es können Lebenssituationen auftreten, in denen der zukünftige Rentner noch weitere sozialrechtliche Ansprüche bis zum Renteneintritt in Anspruch nehmen will oder sogar muss.
Oftmals sind die Bürger krank und müssen bis zum Renteneintritt überbrückend Krankengeld und /oder Arbeitslosengeld-1 in Anspruch nehmen, um die Rente zu erreichen. Vielfach ist es aber auch so, dass der Renteneintritt schon absehbar ist, aber mit Abschlägen verbunden wäre, der nicht hinnehmbar ist. Dann stellen sich die Fragen, wie erreiche ich einen Renteneintritt mit deutlich weniger Abschlägen in der Rente oder mit gar keinen Abschlägen. Auch hier analysieren wir mit unserem Kunden gemeinsam die Rechtslage und erklären, was möglich ist oder auch nicht. Zu denken ist an die Altersteilzeit oder Vorruhestand oder andere Konstellationen.
Familien-und Beamtenrecht
Der zukünftige Rentner hat sich vor vielen Jahren scheiden lassen. Jetzt stellt sich die Frage nach dem Versorgungsausgleich oder nach dessen Folgen, wenn er durchgeführt wurde. Dies betrifft erhebliche wirtschaftliche Interessen und hat auch zum Teil schwerwiegende Folgen für die eigene Rente.
Bei Ratsuchenden die in einem Beamtenverhältnis stehen, stellt sich oft die Frage, der Anrechnung der Ansprüche aus einer gesetzlichen Rente auf die Beamtenpension, wenn diese vor der Verbeamtung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Auch hier müssen die Antworten gefunden werden.
Anpassung des Rentenfahrplanes
Ist der Rentenfahrplan fertig, sollte er bis zu seinem Renteneintritt von Zeit zu Zeit geprüft werden, damit er auf neue Rechtslagen und persönliche Lebensumstände angepasst werden kann.
Unser Rentenfahrplan
Sie sehen: Unser Rentenfahrplan ist ein komplexes Dienstleistungsprogramm als Wegweiser für Ihren Renteneintritt. Er erfasst viele rechtliche Fragen. Als erfahrene Rentenberater und Rechtsanwälte sind wir in der Lage Ihnen einen solchen Fahrplan zu erstellen, und Ihnen somit einen rechtsicheren und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Renteneintritt zu ermöglichen.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein Beratungstermin zur Erstellung Ihres Wunschrentenfahrplanes.
Ihre Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Letzte Artikel von Peter Knöppel (Alle anzeigen)
- Rente ohne Abzüge nach Altersteilzeit - 26. Dezember 2016
- Massenhafte Frühverrentungswelle erwartet: Deutsche Rentenversicherung warnt! - 23. Dezember 2016
- Abschlagsfreie Altersrente mit 63: Nach Altersteilzeit keine Sperrfrist - 24. November 2016