Gleiche Rentenwerte für alle ?!

Die politische Diskussion über die Ost-West Rentenangleichung nimmt kein Ende.

Damit werden die Gemüter aller Rentnerinnen und Rentner erhitzt und die  unsägliche Rentenkampagne zwischen dem Osten und Westen weiter geschürt.

Wir wollen einen sachlichen Einblick in die Kernfragen des Rentenrechts geben.

Tatsächlich ist es so, dass es im deutschen Rentenrecht (SGB VI) zwei unterschiedliche Systeme der Rentenberechnung gibt.

Für die Bürger aus den „alten“ Bundesländern“ wird aus dem rentenrechtlichen Jahresverdienst der Entgeltpunkt berechnet und dann mit dem Rentenwert „West“ multipliziert. Daraus ergibt sich die monatliche Rente.

Im Beitrittsgebiet (im Übrigen ist dies im Rentenbescheid/ Kontenklärungsbescheid oder Rentenauskunft auch so benannt) wird der Jahresverdienst mit einem gesetzlichen Faktor multipliziert, also rechentechnisch hochgewertet. Dann erfolgt die Umrechnung in die Entgeltpunkte. Diese werden mit dem Rentenwertfaktor „Ost“ multipliziert. Dann hat man ebenfalls die monatliche Rente.

Der Grund für diese unterschiedliche Herangehensweise ist, dass nach der politischen Wende 1990 die rentenrechtlichen Einkommen im Beitrittsgebiet gegenüber den Westeinkommen wesentlich kleiner waren und somit durch politische Entscheidungen in DM/ EURO hochbewertet wurden. Damit sollte für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner ein einigermaßen auskömmliches Einkommen sichergestellt werden. Diese Aufgabe hat nach vorsichtigen Schätzungen hunderte Milliarden Mark/ EURO an Ausgaben gekostet. Es war und ist auch heute noch eine unglaubliche Leistung, die durch die Steuerzahler, die Deutsche Rentenversicherung und dem Staatshaushalt geleistet wird.

Die Rentenangleichung ist nach über 25 Jahren Deutsche Einheit überfällig. Aus zwei Gründen.

Erstens muss für alle Rentnerinnen und Rentner ein einheitliches Rentensystem geschaffen werden. Zweitens sind die Lebensverhältnisse in Ost und West zwar tatsächlich ungleich, aber im juristischen Sinne angeglichen.

Allein nur auf die Lohnentwicklung der neuen Bundesländer abzustellen, greift zu kurz. Denn es existieren im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Löhne und Lebenshaltungskosten. Dennoch haben die Niedersachsen den gleichen Rentenwert wie die Bayern oder Hessen, nicht jedoch die Sachsen oder Thüringer.

Auch in Ostdeutschland selbst ist die Einkommensentwicklung unterschiedlich.

Die Angleichung der Renten kann daher nicht allein der Lohnentwicklung überlassen werden, weil es dann auch in zehn oder 20 Jahren keine gleichen Löhne und Gehälter in Ost und West geben wird. Was wäre denn der Fall, wenn es im Osten sogar höhere Löhne als im Westen geben würde. Müssten sich nicht dann auch die Rentenwerte Ost höher berechnen?  Dies wäre letztlich die logische Folge, bei der Beibehaltung der unterschiedlichen Systeme.

Daher sind alle Bestrebungen die Rentenangleichung schrittweise bis 2020 anzuheben, richtig. Für einige Rentnerinnen und Rentner ist es sogar ein Segen und diese würden mit den höheren Renten aus dem Grundsicherungsbezug herausfallen, was an sich auch eine Schande für unser so reiches Land ist, dass Rentenbezieher zum Aufstocken die Grundsicherung bemühen müssen. Daher sind Überlegungen nach einer gesetzlichen Grund/Einheitsrente nicht falsch, aber wegen der Machtverhältnisse im Bundestag „noch“ nicht durchsetzbar.

Mit der Rentenangleichung wird aber auch, dies muss klar sein, der ostdeutsche Hochwertungsfaktor wegfallen, da wir dann einen einheitlichen Rentenwert haben. Die Rentenangleichung wird sicher nochmal viel Geld kosten, dies sollte es uns allemal wert sein.

Uns ist bekannt, dass es verschiedene Klageverfahren zur Rentenangleichung gibt. Dies ist ebenfalls ein guter Weg, um seine Rechte einzuklagen. Die Sozialgerichte tun sich mit dieser Materie aber sehr schwer. Sie haben auch nicht den Mut dem Bundesverfassungsgericht eine Vorlagefrage zur Entscheidung vorzulegen. Dann müssten sich die Gerichte nämlich mal eindringlich mit den „einheitlichen“ Lebensverhältnissen beschäftigen und sich nicht nur auf die Lohnentwicklung beschränken. Daher sollten sich noch viel mehr Rentnerinnen und Rentner diesen Klageverfahren anschließen und somit Druck auf die politischen Entscheidungsträger ausüben.

Ihr Rentenberater Peter Knöppel

Zur Info:

Zum 1. Juli dieses Jahres werden die ostdeutschen Renten um 2,5 % steigen, während die westdeutschen Renten um 2,1 % angepasst werden. Damit steigt der Rentenwert Ost von 26,39 EUR auf 27,05 EUR. Das bedeutet eine Anpassung des Rentenwertes Ost von 92,24 % auf dann 92,61 % des Westwertes.

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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