Die abschlagsfreie 63er Rente

Die abschlagsfreie 63er Rente: Hintergründe und Voraussetzungen erklärt durch Rentenberater Peter Knöppel.

Die Altersgrenze für den Anspruch auf die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wurde ab dem 01.07.2014 für Personen, die vor 1964 geboren sind, abgesenkt. Für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren werden künftig zusätzliche Zeiten berücksichtigt. Ab dem 01.01.2012 ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren als völlig neue Rentenart eingeführt worden.

Für die neue Rente müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres (ab Jahrgang 1953 stufenweise Anhebung um jeweils 2 Monate je Geburtsjahrgang, ab Jahrgang 1964 Renteneintritt mit 65 entsprechend dem bisherigen Recht)
  • Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren

Auf diese Wartezeit werden folgende Zeiten angerechnet:

  • Pflichtbeitragszeiten (jedoch nicht für Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II)
  • Berücksichtigungszeiten
  • Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (z. B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld), Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit diese Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind
  • freiwillige Beiträge (aber nur wenn für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge ohne Zeiten der Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II vorhanden sind), daher ist 63er Rente für ehemalige selbstständige Handwerker auch zu prüfen
  • Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nicht mit
  • Ausnahme: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers

 

Tipp:

Wer neben der Arbeitslosigkeit eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausübt, ist versicherungspflichtig beschäftigt und bekommt diese Zeit für die 45 Jahre angerechnet. Wird diese Möglichkeit genutzt, kann man die Wartezeit von 45 Jahren erreichen.

Ist aber die Befreiung von der Versicherungspflicht für die geringfügige Beschäftigung beantragt, wird dies zum Problem ! Dann zählen diese Zeiten leider nicht als Pflichtbeitragszeiten. Daher sollten Sie dies vorher prüfen !!!

Gerne übernehmen wir als spezialisierte Fachanwälte für Sozialrecht und Rentenberater Ihre Beratung.

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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