Selbständige können ihre Altersbezüge durch Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aufbessern.
Wie geht das !
Selbstständige, die nicht schon in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, können sich auch auf Grund der günstigen Renditeerwartungen der Deutschen Rentenversicherung ihre Altersbezüge aufbessern.
Entweder der Selbstständige zahlt freiwillige Beiträge ein oder er wird Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Antragspflichtversicherung.
Bei der freiwilligen Versicherung ist ein Selbstständiger sehr flexibel und kann Beitragsleistungen je nach Einkommenslage festlegen.
Nicht zu vergessen, dass die Beitragsleistungen einkommenssteuermindernd berücksichtigt werden können.
Unser Tipp !
Die Entscheidung sich freiwillig zu versichern oder eine Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rente einzugehen, ist sorgfältig abzuwägen. Bei der Antragspflichtversicherung sind gesetzliche Antragsfristen einzuhalten, so dass nicht jeder Selbstständige sich dort versichern kann.
Die professionelle Beratung hierzu gibt es bei uns.
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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